Stellungnahme der CDU Bad Lippspringe zur neuen Gebühr von Gartenwasserzählern
Außerdem müssen diese Zähler seit dem 01.01.2020 von einer amtlichen Stelle geeicht werden. Die Gebühr für die Ablesung und der Verwaltungsaufwand für die unterschiedlichen Buchungspositionen betragen jährlich 30 €. Die durch den Einsatz eines Gartenwasserzählers verursachten Verwaltungskosten wurden bisher immer durch die Allgemeinheit finanziert und werden nun nach dem Verursacherprinzip berechnet. Die CDU Bad Lippspringe hat sich im Namen der Gleichberechtigung, aber auch aus Gründen der Nachhaltigkeit für diese Gebühr ausgesprochen.
In anderen Kommunen, wie zum Beispiel in Delbrück, ist diese Vorgehensweise schon längst gängige Praxis. Dort wurde in den vergangenen beiden Sommern sogar ein Verbot der Nutzung des Trinkwassers für Gärten ausgegeben.
Im Bad Lippspringer Stadtgebiet hat sich die Trinkwassermenge für die Gartennutzung von 2016 bis 2018 fast verdoppelt. Um ein drohendes Verbot wie in Delbrück zu vermeiden, ist es für die CDU daher ein wichtiges Anliegen, die Mitbürger im Umgang mit dem kostbaren Gut Trinkwasser zu sensibilisieren und zugleich zu ermutigen, die Gartenbewässerung über Grund- oder Regenwasser vorzunehmen, soweit dies technisch möglich ist.