Zuständigkeiten:
Der Ausschuss berät über die Förderung der Wirtschaft im heimischen Raum. Er berät insbesondere über die Möglichkeiten der An-und Umsiedlung von Gewerbebetrieben und entscheidet über die Vergabe von Gewerbegrundstücken.
Er berät ferner über Maßnahmen zur Förderung des Fremdenverkehrs.
Darüber hinaus berät der Ausschuss über Angelegenheiten des Kulturbereiches sowie des Denkmalschutzes und der Heimatpflege.
Er entscheidet über Kulturfördermaßnahmen im Rahmen der Richtlinien und der im Haushalt bereitgestellten Mittel.