Der Haupt- und Finanz- und Beschwerdeausschuss nimmt die Aufgaben des Hauptausschusses, des Finanzausschusses und des Beschwerdeausschusses, sowie die ihm gesetzlich zugewiesenen Aufgaben wahr. Er berät alle Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung vor, die abschließend im Rat beraten werden, soweit nicht wegen besonderer Dringlichkeit eine sofortige Beratung im Rat erforderlich ist.

Der Haupt- und Finanz- und Beschwerdeausschuss entscheidet über alle Angelegenheiten der Digitalisierung der städtischen Einrichtungen, soweit sie nicht kraft Gesetzes aufgrund der Hauptsatzung oder dieser Zuständigkeitsordnung zur Zuständigkeit des Rates, anderer Ausschüsse, des Bürgermeisters oder anderer Organe gehören.

Der Haupt- und Finanz- und Beschwerdeausschuss entscheidet insbesondere über

- die Festsetzung der Verkaufsbedingungen bei Wohnbau- und Gewerbegrundstücken

- die Vergabe von Wohnbaugrundstücken

(Auszug aus der Zuständigkeitsordnung der Stadt Bad Lippspringe)